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Grundlagen
Mit Inkrafttreten der HOAI am 01.01.1977
wurden im §31 - Projektsteuerung erstmals Leistungen des
Auftraggebers in eine Honorarordnung für Ingenieure und Architekten
integriert. Nach §31 HOAI sollte die Honorierung frei vereinbart
werden. Es wurden weder Projektphasen, noch Leistungsbilder differenziert.
Dadurch ergaben sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Findung
einer
angemessenen Vergütung für Dienstleistungen in der Projektsteuerung.
Der AHO (Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern
für die Honorarordnung e.V.) konstituierte daher 1993 eine
Fachkommission "Projektsteuerung" mit der Zielsetzung,
einen Vorschlag für ein Leistungsbild der Projektsteuerung
anstelle von §31 (1) HOAI zu erarbeiten. Der AHO ist heute
in der Projektsteuerung anerkannt. Es wird erwartet, dass die
Vorschläge und Erkenntnisse des AHO im Rahmen der nächsten
Novelle der HOAI umgesetzt werden.
Honorarberechnung nach AHO
Für die Leistungen in der Projektsteuerung
werden analog zur HOAI fünf Honorarzonen in Abhängigkeit
von den Anforderungen des Projektes an die Projektsteuerung unterschieden.
Die 9 Leistungsphasen der HOAI sind auf 5 Projektphasen zusammengefasst
worden, welche die Leistungsabfolgen in der Projektsteuerung besser
berücksichtigen.
1.Projektvorbereitung
(Projektentwicklung, strategische Planung,
Grundlagenermittlung)
2.Planung
(Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
3.Ausführungsvorbereitung
(Ausführungsplanung, Vorbereiten der
Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe)
4.Ausführung
(Projektüberwachung)
5.Projektabschluss
(Projektbetreuung, Dokumentation)
Innerhalb der Projektstufen wird grundsätzlich
zwischen 4 Handlungsbereichen
unterschieden.
A Organisation, Information, Koordination
und Dokumentation
B Qualitäten und Quantitäten
C Kosten
D Termine
Das zu berechnende Honorar ergibt sich analog
zur HOAI aus Tabellen des AHO unter Berücksichtigung der
anrechenbaren Kosten des Projektes gemäß DIN 276, der
Honorarzone sowie der erbrachten Projektphase.
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